Unsere Leistungen

Gut betreut in allen Lebenslagen

Die „Glück auf“ Pflegeservice GmbH handelt auf Grundlage der bundesdeutschen Pflegegesetzgebung. Je nach Pflegegrad des Pflegebedürftigen übernehmen unsere gut ausgebildeten Pflegefachkräfte und Pflegekräfte unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören Leistungen aus der Pflegeversicherung (nach SGB XI), der medizinischen Behandlungspflege (nach SGB V) und der Hilfe zur Pflege (nach SGB XII). Die daraus resultierenden Kosten werden von uns direkt mit den Pflegekassen abgerechnet. Wir bieten zusätzlich individuelle Privatleistungen an. Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der Leistungen unseres Unternehmens.

 

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Die Grundpflege

 

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und beinhaltet die Versorgung der essentiellen Grundbedürfnissen von pflegebedürftigen Menschen. Hierzu zählen im Wesentlichen:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Mund- und Zahnpflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • An- und Auskleiden
  • notwendige Prophylaxemaßnahmen

 

Außerdem erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkten kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten spezielle Anleitungen zur Erhaltung ihrer Selbstversorgungspotenziale.

Hauswirtschaftliche Versorgung

 

Viele Pflegebedürftige benötigen hauswirtschaftliche Unterstützung, weil sie beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Auch hier können wir als häuslicher Pflegedienst unsere Unterstützung anbieten. Unsere Leistungen sind:

  • Reinigung des Wohnraums
  • Waschen und Pflegen von Wäsche und Kleidung
  • Einkäufe von Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen

Verhinderungspflege

 

Oft pflegen Familienmitglieder ihre Angehörigen zuhause. Doch auch pflegende Angehörige werden manchmal krank oder brauchen eine kleine Auszeit. Hier tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Sie beinhaltet, dass wir als mobiler Pflegedienstleister eine Ersatzpflege für den Zeitraum stellen, in der die reguläre Pflegekraft verhindert ist.

Die Kosten für tage- bzw. stundenweise Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen für max. 6 Wochen (42 Tage) oder bis zu einer Höhe von 1.612,00 Euro jährlich übernommen. Die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden. Somit lassen sich die Leistungen für die Ersatzpflege auf 2.418,00 Euro erhöhen.

Privatleistungen

 

Immer wieder zeigt sich, dass nicht alle Leistungen durch die Pflegekassen abgedeckt werden. Doch manchmal sind gerade die kleinen Dinge, die ein Wohlbefinden bei den Pflegebedürftigen erzeugen.

Häusliche Krankenpflege

 

Auch Behandlungspflege genannt, umfasst die häusliche Krankenpflege (nach § 37 SGB V) medizinische Leistungen, die auf Grundlage von ärztlichen Anordnungen von unseren Pflegefachkräften und Pflegekräften durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Medikamentendosierung, - bereitstellung, -verabreichung
  • Wundmanagement, Verbandswechsel, Dekubitusprophylaxe
  • Kompressionstherapie
  • Verabreichen von Injektionen
  • Diabetismanagement
  • Versorgung von Blasenkathetern
  • Blutzucker- und Blutdruckmessungen
  • Sachgerechte Versorgung bei enteraler Ernährung
  • Uro-, Colo-, Tracheostoma
  • Überleitungspflege nach KH-Aufenthalt
  • Krankenhausvermeidungspflege

Zusätzliche Betreuungsleistungen

 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind eine finanzielle Hilfe seitens der Pflegekasse, die zusätzlich zu den herkömmlichen Leistungen in Höhe von monatlich 125,00 Euro zur Verfügung gestellt wird.

Beratungseinsätze

 

Wer Pflegegeld erhält und durch seine Angehörigen betreut wird, kann durch unseren ambulanten Pflegedienst über die Pflege in der häuslichen Umgebung beraten werden. Diese Beratungseinsätze sind zum Teil verpflichtend und dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege. Unsere Pflegefachkraft berät die pflegende Person sowie den Pflegebedürftigen ausführlich über die individuelle Pflegesituation. Der Beratungseinsatz wird anschließend durch uns dokumentiert und mit der jeweiligen Pflegekasse abgerechnet.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte direkt an.

 

Zu den Formularen

Website gefördert durch

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.