Was sind Investitionskosten?

Wir geben Ihnen einen Überblick

Investitionskosten sind Ausgaben, die ein Pflegedienst für seine Investitionsgüter tätigen muss, um das Alltagsgeschäft „am Laufen“ zu halten. Dies umfasst z.B. die Autos und die Computer. Die Pflegekassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten, die somit auch nicht in den Vergütungen enthalten sind, die der Pflegedienst für seine Leistungen im Bereich der Grundpflege erhält.

Diese Kosten können (müssen aber nicht) von der öffentlichen Hand, beispielsweise dem Land oder der Gemeinde, getragen werden, da sie nicht in den Vergütungen durch die Pflegekasse beinhaltet sind.

 

Wenn die öffentliche Hand die Investitionskosten der Pflegedienste nicht trägt, ist der Pflegedienst berechtigt, diese seinen Klienten privat in Rechnung zu stellen. Dies ist in unserer Stadt der Fall.

Dabei werden die Investitionskosten nur für erbrachte Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege erhoben, nicht jedoch für Leistungen aus dem Bereich der Behandlungspflege. Kommen wir also z.B. nur für Verbandwechsel oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen zu Ihnen, werden Ihnen keine Investitionskosten in Rechnung gestellt. Denn in den Vergütungen für diese Leistungen sind die Investitionskosten laut Gesetzgeber bereits einkalkuliert.

 

Ohne die Erhebung von Investitionskosten wäre ein wirtschaftliches Arbeiten für ambulante Pflegedienst, auch für uns, nur schwer möglich und würde große finanzielle Einschnitte für alle Mitarbeiter mit sich bringen. Zudem müsste bei Nichtberechnung mit einer erheblichen Kürzung der Vergütungen bei den regelmäßigen Verhandlungen mit den Pflegekassen gerechnet werden, da diese davon ausgehen, dass die Erhebung von Investitionskosten, eben weil sie in den Vergütungen nicht berücksichtigt sind, für Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich unumgänglich ist. Die Nichtberechnung von Investitionskosten wäre für die Pflegekassen daher gleichbedeutend mit zu hohen Vergütungen für die Pflegeleistungen.

 

Wir stellen unseren Klienten derzeit monatlich moderate 3,68 % der Gesamtrechnungssumme unserer Grundpflegeleistungen als Investitionskosten in Rechnung.

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Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält das Unternehmen eine Förderung zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit durch Beratung von selbständigen Unternehmensberatern – Intensivberatung und Prozessbegleitung. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beraterbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landesmitteln des Freistaats Thüringen.